2018 jährt sich das Jubiläum der Einführung des Frauenwahlrechts zum einhundertsten Mal. Ein Grund für uns zum Feiern und würdigen Erinnern! Dieses Jubiläum nehmen wir zum Anlass für ein vielseitiges Engagement. Auf dieser Seite möchten wir Sie gerne zu den Ideen und Projekten informieren.
In den 1870er Jahren fragte Hedwig Dohm noch: »Ich frage jeden aufrichtigen Menschen, wären Gesetze wie die über das Vermögensrecht der Frauen, über ihre Rechte an den Kindern, über Ehe, Scheidungen u. s. w. denkbar in einem Lande, wo die Frauen das Stimmrecht ausübten? Hätten sie die Macht, sie würden diese Gesetze von Grund auf ändern. [...] Die Frauen haben Steuern zu zahlen wie die Männer, sie sind verantwortlich für Gesetze, an deren Beratung sie keinen Anteil gehabt; sie sind also den Gesetzen unterworfen, die Andere gemacht. Das nennt man in allen Sprachen der Welt Tyrannei, einfache, absolute Tyrannei, sie mag noch so milde gehandhabt werden, sie bleibt Tyrannei. Die Frau besitzt wie der Sklave Alles, was man ihr aus Güte bewilligt.« (Hedwig Dohm: Jesuitismus im Hausstand, Berlin 1873, S. 168f.)
Als Höhepunkte im Erstreiten des Stimmrechts können 1904 die Gründungskonferenz des Weltbundes für Frauenstimmrecht gelten und 1917 die Gründung des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Ausrufung der Weimarer Republik wurde das Frauenwahlrecht verkündet. Ein jahrzehntelanger Kampf hatte sein Ende gefunden, als der Rat der Volksbeauftragten formulierte: »Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem allgemeinen freien, geheimen, gleichen und unmittelbaren Wahlrecht aufgrund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.«
Am 30. November 1918 wurde somit das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger in der Verordnung über die Wahl zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung verankert. Im Januar 1919 fand die erste nationale Wahl unter Beteiligung der weiblichen Bevölkerung statt – die Wahlbeteiligung lag bei 83 Prozent. Der Nationalversammlung gehörten 37 weibliche Abgeordnete an, vier Nachrückerinnen zogen noch 1919 nachträglich in die Versammlung ein.
Wir freuen uns sehr, dass das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unsere Jubiläums-Aktivitäten auch finanziell unterstützt.
Wenn Sie Interesse an einem Vortrag zur Einführung des Frauenwahlrechts haben, freuen wir uns auf Ihre Anfrage an Dr. Kerstin Wolff
Wenn Sie auf der Suche nach Materialien aus der Bibliothek und dem Archivbestand sind, schreiben Sie uns eine E-Mail!
Ariadne 73-74: Die weiblichen Geschichten der Weimarer Republik.
Kerstin Wolff: Unsere Stimme zählt!, Überlingen 2018.
Hedwig Richter / Kerstin Wolff (Hg.): Frauenwahlrecht. Demokratisierung der Demokratie in Deutschland und Europa, Hamburg 2018.
Artikel in der ApuZ "Frauen wählen" 42/2018: Auch unsere Stimme zählt! Der Kampf der Frauenbewegung um das Wahlrecht in Deutschland
Dossier auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung "Frauenwahlrecht"
Dossier "Aktives Frauenwahlrecht: Frauen als Wählerinnen" auf den Seiten der Jubiläumskampage "100 Jahre Frauenwahlrecht" 100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland – eine Errungenschaft und ihre Folgen
Vorwärts-Interview: Was wir aus der Geschichte des Frauenwahlrechts lernen können, von Julia Korbik mit Dr. Kerstin Wolff, 25. Oktober 2018
Wander- und Online-Ausstellung „Die Weimarer Republik. Deutschlands erste Demokratie“ - Interview zu "Die neue Frau"
Literaturkritik.de "Der Funke der Französischen Revolution entzündete den Kampf um das Frauenwahlrecht." Interview mit der Historikerin Kerstin Wolff von Rolf Löchel